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Dez 31

Verbot von Feuerwerkskörpern in der Altstadt von Meersburg

  • 31. Dezember 2020
  • Aktuelles, Allgemein

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

da sich das Jahr 2020 bereits dem Ende zuneigt, möchten wir Sie heute, wie auch bereits in den vergangenen Jahren, über das Verbot von Feuerwerkskörpern in der Altstadt von Meersburg informieren.

Vom 31. Dezember bis 01. Januar besteht ein gesetzliches Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und auch in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern.

Unabhängig von dieser Allgemeinverfügung ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern im übrigen Stadtgebiet und den Stadtteilen Riedetsweiler, Baitenhausen und Schiggendorf gesetzlich verboten.

Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße rechnen. Diese kann im Einzelfall bis zu einer Höhe von 10.000 Euro festgesetzt werden. Die Einhaltung des Verbotes wird in der Silvesternacht verstärkt durch die Polizei kontrolliert.

Hierfür bitten wir um Verständnis und gleichzeitig um Einhaltung des Verbotes.

Die Freiwillige Feuerwehr Meersburg ist in allen Notfällen unter der Telefon-Nummer 112 zu erreichen.

Meersburg, den 31.12.2020

 

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