Wenn die Feuerwehr oder andere Rettungs-Organisationen zur Hilfe gerufen werden, ist in den meisten Fällen höchste Eile geboten. In zeitkritischen Einsätzen kommt es auf jede Minuten an. So ist es wichtig das Verkehrsteilnehmer den Fahrzeugen der Rettungs-Organisationen den Weg frei machen.
Damit der Verkehrsteilnehmer erkennen kann wann die Feuerwehr in Eile ist, sind Fahrzeuge mit blauen Rundumkennleuchten (Blaulicht) und Signalhorn (Martinhorn) ausgestattet. Das sogenannte Sonder- und Wegerecht, zum Beispiel, das Überholen im Überholverbot, das überfahren einer roten Ampel, das falsche Einfahren in eine Einbahnstraße, ist nur dann erlaubt wenn Blaulicht inklusive Martinhorn eingeschaltet sind. Andernfalls muss der Fahrer des Fahrzeugs mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.