Wichtige Themen

Notruf

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die sogenannte Rettungsleitstelle, im Bodenseekreis die Integrierte Rettungsleitstelle Friedrichshafen. Dort wird Ihr Anruf durch geschultes, mehrsprachiges Personal entgegen genommen um alle wichtigen Informationen abzufragen.

Sie erreichen die Integrierte Rettungsleitstelle aus dem Fest- sowie Mobilfunknetz unter der Nummer

112

Das wählen einer entsprechenden Vorwahl ist nicht notwendig.

Schildern Sie dem Disponenten Ihre Notsituation nach folgendem Schema:

  • Wer ruft an?
    • Nennen Sie ihren Namen.
  • Wo ist der Notfall/Unfall?
    • Straße, Hausnummer, Ort, evtl. notwendiger Adresszusatz.
  • Was ist geschehen?
    • Schildern Sie in kurzen Sätzen die Situation.
  • Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen?
    • Nennen Sie die Anzahl der Verletzen.
  • Warten Sie immer auf Rückfragen der Rettungsleitstelle!
    • Beenden Sie auf keinen Fall das Gespräch selbstständig. Unter Umständen hat der Disponent weitere wichtige Fragen, oder hat etwas nicht korrekt verstanden.
    • Weiter kann der Disponent Ihnen hilfreiche Tipps geben damit Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte effektiv Erste Hilfe leisten können.

Rauchmelder sind Lebensretter

Am 16. Juli 2013 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden.

Jährlich kommen zirka 600 Menschen in Deutschland bei Bränden ums Leben. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchgasvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben den Bewohnern die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Ab wann gilt die Verpflichtung?

Das Gesetz gilt ab dem 22. Juli 2013 für alle Neubauten. Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet bis zum 31. Dezember 2014 Rauchwarnmelder nachzurüsten.

Wer ist für den Einbau der Melder verantwortlich?

Der Einbau der Rauchmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich.

Bei Mietwohnungen liegt in der Regel die Verantwortung bei den Mieterinnen oder Mietern als Wohnungsbesitzer die Betriebsbereitschaft der Melder aufrecht zu erhalten. Hierzu gehört zum Beispiel der rechtzeitige Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern.

Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren.

Sind in Gebäuden bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Die Rauchwarnmelder müssen generell so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Es empfiehlt sich Rauchwarnmelder im Bereich von Rettungswegen innerhalb der Wohnung, in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Gästezimmer anzubringen. Hierzu erhalten Sie weitere wichtige Hinweis online unter nachfolgender Adresse: http://www.rauchmelder-lebensretter.de

Weitere Infos unter: http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-rund-um-das-thema-rauchwarnmelderpflicht/

 

Verhalten im Brandfall

A: Feuer in der eigenen Wohnung

B: Feuer oder Rauch im Treppenhaus/Fluchtweg

Bildung einer Rettungsgasse

Nach einem Unfall zählt jede Minute!
Durch die Bildung einer Rettungsgasse können Sie mit dazu beitragen, schnelle Hilfe zu ermöglichen und die Überlebenschance von Unfallopfern zu erhöhen.
Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet und offen gehalten werden. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich von Rettungs- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Abschlepp- und Pannendienstfahrzeuge.

Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen:

  • verringern Sie die Geschwindigkeit
  • halten Sie im Zweifelsfall an
  • richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit das Heck Ihres Fahrzeugs nicht in die Rettungsgasse hineinragt
  • halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
  • halten Sie die Rettungsgasse offen! Oftmals folgen weitere Rettungs- und Einsatzfahrzeuge
Die Rettungsgasse auf Autobahnen:
Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.

 

Quelle Text: www.adac.de
Quelle Video: Hamburger Miniatur Wunderland

Insektenbeseitigung

Insekten sind ein wichtiger Bestandteil des ökologischen Systems in der Tier- und Pflanzenwelt. Leider verirren sich manchmal diese Tiere als „Volk“ in Rollladenkästen, Abzugsanlagen oder auf Speichern.

Grundsätzlich ist die Feuerwehr Meersburg für das Entfernen von Wespen- und Hornissennestern nicht zuständig. Für eine Abhilfe sind gewerbliche Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Bitte informieren Sie sich darüber in den üblichen Branchenverzeichnissen. Im Fall eines Bienenschwarms nehmen Sie Kontakt zu einem Imker auf.

Von der Feuerwehr Meersburg dürfen nur Maßnahmen ergreifen werden, wenn Allergiker mit Allergikerpass oder Kleinkinder offensichtlich bedroht sind und eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma nicht rasch genug handeln kann.

Aktion Paulinchen

So schützen Sie ihr Kind vor Verbrennungen und Verbrühungen!

Liebe Eltern,

jedes Jahr verbrennen oder verbrühen sich mehr als 30.000 unter 15 Jahren so schwer, dass sie ärztlich versorgt werden müssen, 6.000 Kinder müssen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Wir wollen Ihnen helfen, Ihr Kind und Ihre Familie vor solchen Unfällen zu schützen!

BEDENKEN SIE:

Heiße Flüssigkeiten schädigen ab 52° Celsius die Haut. Der Inhalt einer Tasse kann bis zu 30% der Körperoberfläche eines Säuglings oder Kleinkindes verbrühen.

Experten schätzen, dass durch Prävention 60% aller Unfälle vermeidbar wären! Die Broschüre „Aktion Paulinchen“ gibt Tipps, wie Sie Ihr Kind vor Verbrennungen und Verbrühungen schützen können.

VERBRENNUNGEN UND VERBRÜHUNGEN MEHR ALS 80% DIESER UNFÄLLE SIND VERBRÜHUNGEN.

Gefahren in der Küche

Stellen Sie Tassen oder Kannen mit heißen Getränken weit weg von der Tischkante.

Verwenden Sie keine herunterhängenden Tischdecken.

Achten Sie bei Tauchsiedern und Wasserkochern auf herabhängende Kabel.

Essen oder trinken Sie niemals etwas Heißes, wenn ein Kind auf Ihrem Schoß sitzt oder Sie es auf dem Arm haben. Kinder versuchen die Tasse, das Glas, den Teller zu erreichen, um zu sehen, was darin ist.

Kochen Sie auf den hinteren Herdplatten. Stellen Sie Töpfe und Pfannen immer mit dem Griff nach hinten auf den Herd.

Sichern Sie das Kochfeld mit einem Gitter, damit Ihr Kind nicht auf heiße Platten fassen oder Töpfe mit heißem Inhalt auf sich herabziehen kann.

Halten Sie Ihr Kind von heißen Backofentüren und Kaminöfen fern.

Ersticken Sie brennendes Fett durch Abdecken mit einem Deckel. Löschen Sie niemals mit Wasser, da es sonst zu einer Fettexplosion kommt!

Fläschchen und Brei aus der Mikrowelle fühlen sich oft nur lauwarm an, der Inhalt aber ist kochend heiß. Rühren Sie gut um und probieren Sie vor dem Füttern.

Gefahren im Bad

Lassen Sie niemals nur heißes Wasser einlaufen, kontrollieren Sie die Badewassertemperatur.

Lassen Sie den Heißwasserregler nie auf „Heiß“ stehen! Das Kind könnte sich beim Öffnen des Wasserhahnes verbrühen.

Sichern Sie Ihre Wasserhähne mit einem Thermostat, der die Wassertemperatur auf maximal 50° Celsius begrenzt.

Füllen Sie nur Wasser unter 50° Celsius in Wärmflaschen und verschließen Sie sie gut. Sicherer sind Kirschkernkissen.

Lassen Sie Eimer oder Wannen mit heißen Flüssigkeiten nicht auf dem Boden stehen. Kinder könnten darüber stolpern und hineinfallen.

Bleiben Sie bei Ihrem Kind, wenn es inhalieren muss. Verwenden Sie besser geprüfte standfeste Inhaliergeräte, denn beim Inhalieren über einer Schüssel kann die Inhalierflüssigkeit leicht umkippen und über das Kind schwappen.

Unterschätzen Sie die Reichweite Ihres Kindes nicht. Sie erhöht sich mit jedem Tag!

VORSICHT UMGANG MIT FEUER

Lassen Sie Ihr Kind nie mit offenem Feuer, brennenden Kerzen, etc. allein.

Schließen Sie Streichhölzer oder Feuerzeuge konsequent weg.

Schalten Sie Ihr Bügeleisen ab und ziehen Sie den Stecker heraus, wenn Sie den Raum verlassen.

Sichern Sie heiße Flächen wie Kaminofenscheiben, Herd, Heizkörper und Heizungsrohre. Gefahr von Kontaktverbrennungen!

Heizdecken gehören nicht in Kinderbetten. Ein Säugling/Kleinkind kann nicht sagen, wenn es zu heiß wird.

Dunkeln Sie Lampen nicht mit Tüchern oder Papier ab.

Verwenden Sie geprüfte Lichterketten (mit GS-Zeichen) am Weihnachtsbaum an Stelle von Kerzen.

Geben Sie Kindern niemals Wunderkerzen in die Hand. Funken können die Kleidung in Brand setzen.

Knaller dürfen nicht Hosentaschen herumgetragen werden, da sie sich durch Reibung entzünden können.

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände!

Leim und andere lösliche Kleber können sich mit Luft verbinden und beim kleinsten Funken verpuffen! Spraydosen etc. gehören nicht in die Nähe von offenem Feuer.

Nicht durch Feuerstellen laufen, auch wenn sie gelöscht aussehen.

Sie sind oft noch heiß.

Löschen und kühlen Sie Feuerstellen am Strand mit Wasser und nicht mit Sand!

Links zum Download mehrsprachiges Infomaterial: http://www.paulinchen.de/Informationsmaterial.169.0.html